Die vorliegende Wegleitung soll die wichtigsten Berührungspunkte zwischen Schüler und Lehrer klar regeln. Wir hoffen, dass mit den folgenden Erläuterungen der Grundstein für eine angenehme Zusammenarbeit gelegt ist.
Für die Organisation der musikalischen Erwachsenenbildung besteht eine separate Wegleitung.
Die Musikschule Werdenberg steht Vorschulkindern, Schulpflichtigen, Jugendlichen und Erwachsenen offen. Subventionierten Unterricht erhalten SchülerInnen und Jugendliche der Schulgemeinden Buchs, Frümsen, Gams, Grabs, Haag, Salez, Sax, Sennwald und Sevelen.
Eintritte sind auf den Beginn der Schulhalbjahre möglich.
Frühlingssemester (Beginn Februar) 1. Dezember
Herbstsemester (Beginn August) 1. Juni
Der Austritt ist nur auf Semesterende möglich. Dabei sind die Abmeldetermine einzuhalten, ansonsten wird das Schulgeld für ein weiteres Halbjahr fällig und in Rechnung gestellt. Über Ausnahmefälle entscheidet die Schulleitung.
An- oder Abmeldungen sind in jedem Fall schriftlich an das Sekretariat zu richten.
Das Schuljahr richtet sich in der Regel nach jenem der Schulgemeinde Buchs.
Die angeschlossenen Schulgemeinden decken die Kosten des Musikunterrichts für die Schulpflichtigen etwa zur Hälfte. Der Rest geht zu Lasten der Eltern. Auch Jugendliche werden zu einem stark reduzierten Tarif unterrichtet.
Den Eltern stellen wir in der ersten Hälfte des laufenden Semesters Rechnung. Bei Austritt während des Semesters wird das Schulgeld nicht rückerstattet. Hingegen kann bei Unfall oder länger dauernder Krankheit ein Teil des Betrages vergütet werden. In diesen Ausnahmefällen wenden Sie sich bitte an den Schulleiter.
Einem separaten Tarifanhang können Sie die jeweils gültigen Schulgeldansätze entnehmen.
Bei der Schülereinteilung und der Stundenplangestaltung muss auf die Volksschulstundenpläne sowie die Verfügbarkeit der Lehrkräfte und der Unterrichtsräume Rücksicht genommen werden. Nach Möglichkeit versuchen Lehrkräfte und Schulleitung, Wünsche der Eltern und SchülerInnen zu berücksichtigen. Der Unterricht wird vor oder nach der regulären Schulzeit, in Zwischenstunden und an schulfreien Halbtagen erteilt.
Die regionalen Verhältnisse des Bezirks Werdenberg bedingen einen dezentralisierten Schulbetrieb. Der Unterricht wird vorwiegend in den Schulhäusern der angeschlossenen Schulgemeinden abgehalten. In dieser Beziehung ist die Musikschule zur Hauptsache auf die Angebote der betreffenden Schulgemeinden angewiesen.
In Ausnahmefällen können Fächer oder Aktivitäten auch nur an einem Ort angeboten werden.
Die SchülerInnen sind angehalten, den Unterricht regelmässig und pünktlich zu besuchen. In Ausnahmefällen (Krankheit, schulbedingte Abwesenheit) muss die Lehrkraft oder, wenn nicht erreichbar, das Sekretariat möglichst frühzeitig informiert werden. Die versäumten Lektionen gelten als verfallen. Stundenausfälle infolge von Schulanlässen werden in der Regel nachgeholt, wenn der/die SchülerIn in weniger als 38 Jahreslektionen unterrichtet wurde. Über das Nachholen dieser Stunden entscheidet die Schulleitung.
Von Lehrkräften verursachte Ausfälle werden durch ein Zusatzangebot kompensiert. Sie informieren die Schulleitung über die Ausfälle und benachrichtigen in der Regel ihre SchülerInnen selber. Bei länger dauernder Abwesenheit (Krankheit, Militärdienst, usw.) sind sie in Zusammenarbeit mit der Schulleitung für eine Stellvertretung besorgt.
Werden im Ausnahmefall durch Absenzen der Lehrkraft trotzdem weniger als 38 Lektionen pro Jahr gehalten, wird ein Teil des Schulgeldes rückerstattet.
«Übung macht den Meister.» - Dies gilt in besonderem Masse auch beim Musizieren. Fortschritte beim Erlernen eines Instruments erzielt man nur durch tägliches und regelmässiges Üben. Dies sollte man sich beim heutigen Überangebot an Möglichkeiten der Freizeitgestaltung bewusst sein.
Die moralische Unterstützung des Kindes durch die Eltern ist auch im Musikunterricht eine Voraussetzung, die den pädagogischen Erfolg mitbestimmt. Die Anteilnahme der Eltern an der musikalischen Entwicklung, ihr Interesse am Musikunterricht - verbunden mit einem massvollen Kontakt zur Musiklehrkraft - sind wichtige Voraussetzungen für eine erspriessliche Unterrichtsarbeit.
Die Anschaffung von Instrument und Musikalien geht zu Lasten der SchülerInnen. Ausnahmen gibt es bei Spezialinstrumenten der Spielgruppen und des Orchesters. Vor der Anschaffung eines Instrumentes ist es empfehlenswert, sich mit der entsprechenden Lehrkraft zu besprechen.
Zum Musizieren gehört das Vorspiel. Die Musikschule organisiert zu diesem Zweck Vortragsübungen, Schülerkonzerte und ähnliche Veranstaltungen. Sie ermöglichen den MusikschülerInnen auch die Pflege des Kontaktes durch gegenseitiges Zuhören und sind deshalb für sie verbindlich.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sind auch die Heilungskosten bei Unfällen in der Krankenversicherung eingeschlossen. Ohne Zusatz sind die Kinder allerdings nicht gegen Invalidität und Todesfall versichert. Wir empfehlen Ihnen, eine solche Zusatzversicherung bei Ihrer Krankenkasse abzuschliessen.
Die Musikschule Werdenberg hat für ihre SchülerInnen keine Unfallversicherung abgeschlossen.
Dieses Schulreglement ersetzt alle früheren Bestimmungen.
MUSIKSCHULE WERDENBERG
Der Vorstand
Buchs, im Mai 1998
20.01.2012
Neuer Kurs für Erwachsene:
Workshop Dirigieren – Musikleitung
An 5 Abenden ab 17. Februar 2012
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie unter
musikschule.werdenberg@catv.rol.ch
oder unter Tel. 081 750 05 70
26.08.2011
Ab dem 06. Februar 2012 startet ein neuer Kurs
“Eltern-Kind-Singen”
Zeit: Dienstag, 10.00 – 10.50 Uhr
Kursort: Dachboden der Musikschule Werdenberg
Weitere Informationen erhalten Sie im Sekretariat.